Der Vertrag von Marrakesch: Erleichterung des Zugangs zu gedruckten Texten für sehbehinderte Menschen

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Der Vertrag von Marrakesch erleichtert den Zugang zu gedruckten Texten für sehbehinderte Menschen

Der Vertrag von Marrakesch wurde am 27. Juni 2013 mit dem Ziel verabschiedet, „die Produktion und Verbreitung von Büchern zu erleichtern“ und Menschen mit Sehbehinderungen den Zugang zu gedruckten Texten zu erleichtern. Er erweitert so ihre Möglichkeiten Aufgrund der Knappheit angepasster und für sie verfügbarer Inhalte ist die Lesevielfalt bisher äußerst eingeschränkt.

Besserer Zugang zu Informationen und Kultur

Nach Angaben der Weltblindenunion zwischen 1 und 7 % der schriftlichen Werke sind für sehbehinderte Menschen zugänglich, teilweise aus Urheberrechtsgründen. Diese dürftige Zahl spiegelt eine unerbittliche Realität wider, die zahlreiche Auswirkungen auf das tägliche Leben dieser Menschen hat. Für diese Zielgruppe ist es nicht selbstverständlich, ein wissenschaftliches Werk zu finden oder den neuesten Moderoman zu entdecken.

Nur zwischen 1 und 7 % der schriftlichen Werke sind für Menschen mit Sehbehinderungen zugänglich Klicken Sie hier, um zu twittern

Der Marrakesch-Vertrag hat das Hauptziel, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Die Unterzeichnerländer sind daher verpflichtet, ihre Urheberrechtsgesetze anzupassen. Ziel ist es, die Übersetzung, Vervielfältigung und Verbreitung veröffentlichter Werke in einer für Menschen mit Sehbehinderungen zugänglichen Form zu erleichtern. Außerdem wird der freie Verkehr angepasster Inhalte zwischen den Unterzeichnerländern empfohlen, was für die in diesem Bereich tätigen Verbände einen echten Fortschritt darstellt.

Welche Auswirkungen auf das tägliche Leben von Menschen mit Sehbehinderungen?

Es ist enorm, dass es einer Regierung oder einer gemeinnützigen Organisation nun möglich ist, Inhalte ihrer Wahl beispielsweise in Blindenschrift erneut veröffentlichen zu lassen, ohne unbedingt die Zustimmung des Autors oder Herausgebers einzuholen.

Der grenzüberschreitende Austausch von Werken von einer Organisation zur anderen ist ein echter Segen für afrikanische Länder, die den Vertrag ratifiziert haben. Wir können Kamerun, Kongo, Elfenbeinküste, Dschibuti, Ghana, Kenia, Lesotho usw. nennen. Religiöse Organisationen sowie zahlreiche Vereine konnten ihren Handlungsspielraum erweitern. 

Vor einigen Jahren entstand in Douala, Kamerun, eine Bibliothek für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Bibliothek Le Pavillon Blanc bietet Zugriff auf mehrere tausend Bücher in Blindenschrift oder in für Menschen mit Sehbehinderung verständlichen Schriften. 

 

Auch die Frankophone Union der Blinden (UFDA) mit Sitz in Paris, in der 26 Länder, darunter mehrere in Afrika, vertreten sind, setzt sich für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Autoren, Übersetzern und blinden und sehbehinderten Menschen ein. So sind zahlreiche Partnerschaften entstanden, die insbesondere Entwicklungsländern den Zugang zu vielen weiteren Werken ermöglichen.

Beispielsweise die „Roger Dorsinville“-Soundbibliothek wurde von der Haitian Society for Aid to the Blind (SHAA) in der Stadt Port-au-Prince in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, Bibliothèques Sans Frontières (BSF), Bibliothèque Publique d'Information (BPI) von Paris und FOKAL eröffnet ( Stiftung Wissen und Freiheit).

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